Abhandenkommen - Leasinglexikon

Abhandenkommen

Abhandenkommen bezieht sich auf den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen oder Eigentum. Es bedeutet, dass etwas, das im Besitz einer Person war, nicht mehr auffindbar ist oder gestohlen wurde. Das Abhandenkommen kann aufgrund von Nachlässigkeit, Diebstahl, Vergesslichkeit oder anderen Faktoren auftreten. Es kann sowohl physische Gegenstände wie auch digitale Daten betreffen. Das Abhandenkommen von Gegenständen […]

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